

Die Seniorengemeinschaft organisiert die ihren Zielen entsprechenden gewünschten Hilfen und Leistungen. Das örtliche Angebot durch die freiwilligen Mitarbeiter mit ihren Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkten und die örtliche Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen durch die Mitarbeiter regeln die Tätigkeitsschwerpunkte der Seniorengemeinschaft im Einzelnen.
Dienstleistungen werden zu günstigen Stundensätzen vermittelt.
Die Seniorengemeinschaft erwirtschaftet ihre Betriebsaufwendungen über einen Zuschlag auf Zeitanrechnung und Stundenbezahlung. Der Leistungsempfänger gibt den Zuschlag, der Leistungserbringer erhält die Vergütung ohne den Zuschlag. Die jeweiligen Sätze werden in der Geschäfts- und Beitragsordnung festgelegt.
Das Angebot der Seniorengemeinschaft soll die gesamte Mitglieder-Familie bzw. Großfamilie entlasten. Benötigte Hilfen und Tätigkeiten, welche von Mitgliedern der Seniorengemeinschaft für die Senioren in den Familien erbracht werden können, müssen nicht selbst von den eigenen Familienangehörigen erbracht werden und stellen so eine große Entlastung für die gesamte Familie dar.